Pedo Schweiß-Löt und Verschleißschutztechnik

Allgemeine Geschäft- und Zahlungsbedingungen e.K

Peter Dommes

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese weiter aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Lieferungen der Firma Pedo Schweiß, Löt -und Verschleißschutztechnik e. K. . Hiermit wird die Einbeziehung der Geschäftsbedingung des Kunden widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart worden.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für spätere Verträge, auch wenn insoweit eine ausdrückliche Aufnahme der einzelnen Bestellung nicht mehr erfolgt, es sei denn der Auftragnehmer widerspricht vor Vertragsbeginn.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher als auch für Unternehmer wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, der ein Rechtsgeschäft zu seinem Zweck abschließt, der weder gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft die bei dem Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschäftliche Handlung vornimmt.

2. Vertragsschluss

Alle an mich gerichteten Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung oder Annahme. Zum Vertragsinhalt wird, ausschließlich diese Bestätigung oder der schriftliche Vertrag. Bei Änderungen bedarf es der Bestätigung. Hat der Käufer Zeichnungen bestimmte Maße, wie Gewichte und Größe sowie Abbildungen, technische Voraussetzungen etc. überreicht werden diese nur dann Vertragsbestandteil wenn sie ausdrücklich in dem Angebot und der Bestätigung vereinbart worden sind.

Die Vertragswährungen sind in EURO zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Vertragssprache ist die deutsche Sprache.

3.Preise

Die Preise gelten so wie schriftlich angeboten bei unverzüglicher Annahme, ansonsten wie im Zeitpunkt der Bestellung und Vertragsschluss, ab Sitz des Verkäufers.

4. Zahlungsbedingungen

Ab Rechnungsdatum gewähre ich 2% Skonto auf den Nettowarenwert unter der Voraussetzung, das gegen den Käufer keine sonstigen Forderungen meinerseits vorliegen und Zahlung innerhalb 14 Tagen erfolgt. Nach 30 Tagen Zahlungsziel ist die Rechnung netto fällig, es sei denn im Angebot sind besondere Vereinbarungen enthalten.

Verzug tritt nach den gesetzlichen Regelungen ein, spätestens mit der 1. Mahnung, vorbehaltlich des Nachweis eines weiteren Verzugschaden sind Verzugszinsen mit 5 % über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Bei Neukunden gilt Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer unbedingt schriftlich anerkannt worden ist. Gleiches gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht aus dem selben Vertragsverhältnis.

5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentumsrecht an den vom Verkäufer gelieferten Waren bleibt bei diesen, bis der Käufer alle Gegenleistungen entrichtet hat, die der Käufer aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis schuldet. Wenn die Waren weiter verkauft werden, verpflichtet sich der Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt bei seinen Abnehmern geltend zu machen. Es ist dem Käufer nicht erlaubt die Waren zu verpfänden oder sonst in irgendeiner Form zu belasten.

Ist der Käufer Unternehmer gilt ergänzend ein verlängerter bzw. erweiteter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle aus der gesamten vertraglichen Verbindung mit dem Verkäufer offenstehenden Verbindlichkeiten getilgt sind. Das vorbehaltende Eigentum dient als Sicherung für jede Forderung des Verkäufers. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt bestehenden Waren weiter veräußern, er tritt jedoch schon heute sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Abtretung dem Kunden bekannt zu geben und alle zur Geltungsmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen unverzüglich auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen. Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht oder Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt so ist der Lieferer berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen, ebenso kann er die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen. Das selbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers. Das Verlangen der Herausgabe stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgpflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

6. Lieferung, Gefahrtragung, Versand,

Die bestellten Waren werden an die vom Kunden angegebenen Adresse geliefert. Die genannten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt an dem Tag der Auftragsbestätigung und endet mit dem Verlassen der Ware beim Verkäufer oder beim Hersteller der Ware. Durch die Angabe von Lieferfristen und bestimmten Terminen kommt ein Fixgeschäft nicht zustande. Angegebene Lieferzeiten insoweit sind nur annährend und unverbindlich. Der Käufer ist verpflichtet den Nichtzugang der Lieferung zu beweisen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person übergeben worden ist auf den Käufer über.

Lieferungen außerhalb Deutschlands bedürfen der besonderen Vereinbarung in Hinblick auf die Lieferung und Zahlung.
Wird die Ware nicht beim Verkäufer abgeholt und erfolgt ein Versand, so erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Gibt der Verkäufer keine bestimmten Weisungen erfolgt ein Versand nach besten Ermessen ohne Gewähr für die billigste Versandart. Eine Versicherung erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Verkäufers.

Die Lieferung ist dann bewirkt, wenn die Ware an den bestimmten Paketdienst übergeben wird. Gleiches gilt, wenn die Ware vom Verkäufer als Versand bereit angezeigt wird, aber wegen Streikaussperrung, Sperren oder höherer Gewalt nicht übergeben werden kann. In diesem Falle wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers in meinem Lager oder im Lager eines Dritten eingelagert. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware geht ab Übergabe an die Versandperson oder ab Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Ansonsten bei Abholung mit Übergabe an den Käufer. Erfolgt die Auslieferung durch den Verkäufer selbst für den Käufer , geht die Gefahr mit dem Verlassen des Firmengeländes des Verkäufers über.

Muss die Ware beim Käufer mehrfach zugestellt werden, so haftet der Käufer für die entstehenden Mehrkosten. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Käufer liegt die Berechtigung vor, nach Setzung einer Frist nach 14 Tagen entweder wieder vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser wird pauschal mit 30% des Warennettowertes angenommen. Der Nachweis und die Geltungsmachung eines höheren bzw. niedrigen Schadens bzw. keinen Schaden bleibt dem Vertragsparteien unbenommen.

Als Bestimmungs- und Erfüllungsort gilt der Sitz des Verkäufers.
Ist der Käufer ein Unternehmer so gilt als Erfüllungsort u. Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der Sitz des Verkäufers ist dann ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten. Weitere vorgeschriebene Zuständigkeiten des Gerichts sind insoweit ausgeschlossen, wobei der Verkäufer berechtigt, im Einzelfall auch eine Klage an dem Geschäftssitz des Kunden, zu erheben.
Der Käufer macht keine Ansprüche darauf Verpackungen zurück geben zu dürfen und ist für die Versorgung entsprechender gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

7. Gewährleistung

Der Zustand der Ware ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der schriftlichen Bestätigung des Auftrags. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Ware oder in Hinblick auf eine vom Käufer gedachte Verwendbarkeit. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen und hat beanstandete Ware auf Verlangen unverzüglich zurück zu senden. Die bei der Rücksendung entstehenden Kosten werden vom Verkäufer übernommen, wenn die Mängelrüge zu Recht vorgenommen wurde. Anderenfalls trägt diese der Käufer. Daneben trägt er die zur Überprüfung entstandenen Kosten. Liegt tatsächlich ein Mangel vor, ist der Verkäufer berechtigt den Mangel zu beseitigen oder nach zu erfüllen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, es zu einer Unzumutbarkeit kommen, kann der Käufer den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche bestehen, bei nur unerheblichen Abweichungen von einer vereinbarten Beschaffenheit, nicht.

Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft und der Käufer ein Unternehmer, so hat der Käufer die Waren innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort zu prüfen und Mängel schriftlich geltend zu machen. Die Mängel müssen so beschrieben werden, dass der Verkäufer diesen Umstand nachvollziehen kann. Die Gewährleistung beträgt im Falle des Kaufes eines Unternehmers, 12 Monate. Unterlässt der Käufer diese Anzeige so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Mängel sind weiterhin ausgeschlossen, wenn ein
Verkaufsgegenstand nicht gemäß Betriebs- und Wartungsanleitung betrieben wird und die nicht vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Qualifikation zur Bedienung des Gerätes hat. Dies gilt auch wenn bei der Wartung des Gerätes keine Originalteile des Herstellers verwendet worden sind. Die Ansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagung der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Sind im Rahmen der Prüfung von Mängelanzeigen dem Verkäufer Kosten entstanden und sind Mängel wie vom Käufer vorgetragen nicht vorhanden, haftet der Käufer u. a. für die insoweit entstehenden Kosten. Für Fehler in der Bedienung oder Verwertung der Sache haftet der Käufer.

Weitergehende Ansprüche des Käufers insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers, so im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit. Gewährleistungsrechte sind nicht an Dritte abtretbar. Werden Teile ersetzt so werden die ersetzten Teile Eigentum des Verkäufers. Werden Ausführungen oder Reparaturarbeiten durch den Käufer oder eine dritte Firma ohne vorliegen einer schriftlichen Einwilligung vorgenommen, entfällt die Ersatzverpflichtung. Ich hafte im übrigen nicht für weitergehende Ansprüche, insb. auch nicht für Folgeschäden.

Ein Umtausch oder die Rückgabe korrekt bestellter oder auch richtig angelieferter Gegenstände erfolgt allenfalls auf dem Kulanzwege, wobei 13% des Warenwertes für die Rücknahme anfallen. Hinzukommen die entstehenden Frachtkosten.

Gebrauchte Gegenstände werden an Unternehmer unter Auschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. Die Gewährleistung an einen Nichtunternehmer beträgt 1 Jahr ab Gefahrtragung.

8.Rechtswirksamkeit des Vertrages

Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hier durch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien dann eine Regelung treffen, die den obigen allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in wirtschaftlich- und tatsächlicher Hinsicht, als auch im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt wenn im nach hinein eine Lücke der AGB`s festgestellt wird.

Im übrigen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie sonstige Zusätze bedürfen ihrer Wirksamkeit ihrer Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.